Katholische Friedhöfe
Bultmannstraße & Johannes-Friedhof

Die Satzungen werden zur Zeit überarbeitet.

Der Friedhof an der Bultmannstraße wurde 1910 in Betrieb genommen. Er ist der stadtnahe Friedhof, auf dem viele alteingesessene Gütersloher ihre Familiengräber haben. Auch die Geistlichen unserer Gemeinde werden hier bestattet. Nachdem die letzten Reihengräber eingeebnet wurden, gibt es ca. 2.400 Grabstätten, und zwar nur noch Wahl- oder Urnenwahlgrabstätten.

Der katholische Teil des Johannesfriedhofs an der Herzebrocker Straße wurde 1977 eingerichtet, als der Friedhof an der Bultmannstraße nicht mehr genügend Platz bot. Hier steht eine große Fläche zur Verfügung auf der die verschiedensten Grabarten zu finden sind. Neben den altbekannten Wahlgrabstätten und Kindergräbern finden sich Urnenwahlgrabstätten mit Gestaltungsmöglichkeit und Urnenwahlgrabstätten mit eingeschränkter Gestaltungsmöglichkeit, das heißt, die Letzteren werden nicht von den Nutzungsberechtigten, sondern vom Friedhofsgärtner gepflegt. Auf weiten Rasenflächen gibt es Rasenwahlgrabstätten, Rasenreihengrabstätten und Rasenurnengrabstätten.

Die Bestimmungen und das Verhalten auf den Friedhöfen regelt die Friedhofssatzung, während die Kosten in der Gebührensatzung festgelegt sind. Die Ruhezeit für Kinder bis zu 6 Jahren beträgt 10 Jahre für alle anderen Verstorbenen 25 Jahre, dies gilt sowohl für Sarg- als auch für Urnenbestattungen. Die Nutzungszeit ist die Zeit, für die eine Grabstätte erworben wird, sie kann bei bestimmten Grabarten verlängert werden.

Der zuständige Friedhofsgärtner, das heißt, verantwortlich sowohl für die Pflege des Friedhofes als auch für die Durchführung der Bestattungen, ist die Firma  Blumen Grawe, Herzebrocker Str. 210, 33334 Gütersloh, Tel.: 05241 27431

 


Ich bin die Auferstehung und das Leben.
Wer an mich glaubt, 
wird leben,
auch wenn er schon gestorben ist.

Johannes 11,25