Der Kirchenvorstand
Damit die Kirche ihre Aufgaben erfüllen kann, ist sie auch auf materielle Mittel angewiesen, auf die Kirchensteuer und das örtliche Vermögen in den Kirchengemeinden.
Dieses Vermögen zu verwalten und dessen Erträge sinnvoll zu verwenden ist Aufgabe des Kirchenvorstandes. Nach staatlichem Recht ist die katholische Kirchengemeinde eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, die durch den Kirchenvorstand verwaltet und vertreten wird. Grundlage dafür ist das Vermögensverwaltungsgesetz aus dem Jahr 1924, das in Nordrhein-Westfalen als Landesgesetz fortgilt.
Der Kirchenvorstand besteht aus amtlichen Mitgliedern und Wahlmitgliedern. Das Nähere regelt eine Wahlordnung. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre. Jeweils nach 3 Jahren wird die Hälfte der Mitglieder neu gewählt. Auf diese Weise ist Kontinuität in der Vermögensverwaltung gegeben. Der mit der Leitung der Gemeinde beauftragte Geistliche ist kraft Gesetzes der Vorsitzende.
Die Mitglieder
Carsten Fleer
Gerhard Freitag
Barbara Gratzla
Dr. Matthias Hille
Matthäus Judkowiak
Andreas Kerkhoff
Lazarus von Lippa
Renate Lütkefedder
Michael Menke
Florian Pepping
Christina Pönopp-Wildenhof
Pfarrer Elmar Quante
Christina Schmitt
Frank Simon
Stefan Troßbach
Michael Vormann
Reinhild Wiemann
Der Pfarrgemeinderat
Der Pfarrgemeinderat (abgekürzt PGR) ist ein Gremium der Pfarrgemeinde/Kirchengemeinde, das sich aus gewählten, berufenen und amtlichen Mitgliedern zusammensetzt. Zu den amtlichen Mitgliedern gehören der zuständige Pfarrer, die anderen Pfarrgeistlichen und die pastoralen Mitarbeiter. Der Pfarrgemeinderat hat die Aufgabe, in allen Fragen, die die Pfarrgemeinde betreffen, beratend oder beschließend mitzuwirken. Der Pfarrgemeinderat wurde eingerichtet, um die Mitverantwortung aller Christgläubigen (Laienapostolat) deutlicher spürbar und sichtbar zu machen. Er ist zu unterscheiden von der Kirchenverwaltung, da er sich nicht um die Vermögens- und Personalfragen kümmert.