Der Kirchenvorstand
Damit die Kirche ihre Aufgaben erfüllen kann, ist sie auch auf materielle Mittel angewiesen, auf die Kirchensteuer und das örtliche Vermögen in den Kirchengemeinden.
Dieses Vermögen zu verwalten und dessen Erträge sinnvoll zu verwenden ist Aufgabe des Kirchenvorstandes. Nach staatlichem Recht ist die katholische Kirchengemeinde eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, die durch den Kirchenvorstand verwaltet und vertreten wird. Grundlage dafür ist das Vermögensverwaltungsgesetz aus dem Jahr 1924, das in Nordrhein-Westfalen als Landesgesetz fortgilt.
Der Kirchenvorstand besteht aus amtlichen Mitgliedern und Wahlmitgliedern. Das Nähere regelt eine Wahlordnung. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre. Jeweils nach 3 Jahren wird die Hälfte der Mitglieder neu gewählt. Auf diese Weise ist Kontinuität in der Vermögensverwaltung gegeben. Der mit der Leitung der Gemeinde beauftragte Geistliche ist kraft Gesetzes der Vorsitzende.
Die Mitglieder
Thomas Bennemann
Christel Busche
Frank Eickhoff
Martin Gebauer
Anna Maria Gebauer-Bergenthal
Reinhild Gierecker
Johannes Hollenhorst
Dr. Thomas Jaschke
Peter Maasmeier
Lukas Moren
Petra Münsterteicher
Ursula Oesterwinter
Horst Pohl
Julia Postert
Pfarrer Torsten Roland
Dr. Nadine Wallmeier